Wird man wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad dazu verpflichtet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Fahreignung vorzulegen und kommt dem nicht nach, ist das daraufhin ausgesprochene Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aller Art (also insbesondere auch ein Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, rechtmäßig. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der
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